GOÄ: DDG-Stellungnahme
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Überarbeitungsschleife oder Neustart?
BÄK beschließt Clearingverfahren und lädt ärztliche Verbände und Fachgesellschaften zu Gesprächen ein
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schafft einen rechtlichen Rahmen für die Abrechnung aller medizinischen Behandlungen außerhalb der Versorgung durch einen Vertragsarzt. Damit ist die GOÄ die Abrechnungsgrundlage von ca. 168.000 ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie von privatärztlich tätigen Krankenhausärzten und den zurzeit ca. 8,7 Millionen Privatversicherten. Eine Novellierung war längst an der Zeit, denn die aktuell gültige GOÄ stammt aus den Jahr 1982. (Sie wurde 1996 teilweise novelliert.)
Kritik von Seiten der Ärztinnen und Ärzte, dass moderne Leistungen und aktuelle Kosten- und Preisentwicklungen in der derzeit gültigen GOÄ nicht berücksichtigt werden, ist schon seit vielen Jahren zu vernehmen. So hat die Bundesärztekammer (BÄK) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) eine Neuauflage der GOÄ erarbeitet, die zeitgemäß sein soll und den heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik abbildet.
Nachdem sich BÄK und der PKV-Verband Anfang September auf eine Preisliste verständigt hatte, wurde der GOÄ-Entwurf 165 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften vorgestellt. Zahlreiche ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaft formulierten nach eingehender Prüfung des Entwurfes ihre Kritikpunkte wie z.B. Abwertungen im Vergleich zur geltenden GOÄ und wiesen auf mögliche Langzeitfolgen hin. Auch die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) hat eine Stellungnahme erstellt und diese der BÄK zukommen lassen.
Der Vorstand der Bundesärztekammer reagierte auf die Kritik und beschloss am 10. Oktober 2024, in einem Clearingverfahren alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen. Dann soll das weitere Vorgehen mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig beraten werden.

