Gemeinsamer Bundesauschuss (G-BA) stimmt zu: Dermato-pathologische Leistungen bei Hauttumoren abrechenbar
Pathologische Leistungen bei Hauttumoren können jetzt auch von Dermatologinnen und Dermatologen abgerechnet werden
Es hat mehrere Jahre gedauert, aber nun ist es der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) gelungen, den G-BA zu überzeugen: Pathologische Leistungen durch Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatopathologie können im Kontext der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) jetzt abgerechnet werden. Dies ist auf der G-BA-Sitzung vom 21. März 2024 entschieden worden.
DDG und BVDD sind seit Jahren mit dem Thema befasst und hatten beharrlich – und auf Versorgungsdaten gestützt – auf den G-BA einzuwirken versucht. Denn im medizinischen Alltag sieht es so aus, dass die pathologische Diagnostik von Hauttumoren in Deutschland zum größten Teil durch Dermatologinnen und Dermatologen erbracht wird.
Im März 2023 hatte der G-BA zuletzt entschieden, dass histopathologische Leistungen ausschließlich durch Pathologinnen und Pathologen abgerechnet werden können und nicht zum Behandlungsumfang der Dermatologinnen und Dermatologen gehören. DDG und BVDD widersprachen energisch und setzten ihre Bemühungen weiter fort. Mithilfe der Deutschen Krankenhausgesellschaft gelang nun diese überaus erfreuliche Änderung. Im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Appendizes folgte der G-BA der Argumentation und beschloss die Zuordnung dieser Ziffer in den Appendizes der Anlagen zu Hauttumoren, zu rheumatologischen Erkrankungen und zu Augentumoren. Somit können diese Leistungen zukünftig auch in der ASV durch Dermatopathologinnen und -pathologen erbracht werden.
Link:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen vom: 21.03.2024
BAnz AT 23.08.2024 B3 https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?4
[8. Anlage 1.1 „Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“ Buchstabe a „onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 4: Hauttumoren“. Die Appendizes sind aus technischen Gründen in gesonderten PDF-Dateien dargestellt. Diese PDF-Dateien können über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.]

