Kommentar Prof. Elke Weisshaar zum Interview

KOMMENTAR
von Prof. Elke Weisshaar
Für jeden Arzt und jede Ärztin besteht eine gesetzliche Pflicht, bei dem begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit unverzüglich eine BK-Anzeige zu erstatten. Wir alle haben eine Verantwortung gegenüber dem Sozialversicherungssystem, das ja auch von den Arbeitgebern, die für ihre Angestellten die Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung einzahlen, mitgetragen wird. Denn fortgeschrittene beruflich bedingte Hauterkrankungen haben erhebliche sozioökonomische Folgen und sie führen zu langen Arbeitsunfähigkeitszeiten. Das Leistungsspektrum der Unfallversicherungsträger ist umfassend und deckt Diagnostik, Therapie und Prävention ab. Der Rückgang der gemeldeten Verfahren ist alarmierend!
Wie können wir nun die Gefahr bannen, dass uns das Hautarztverfahren abhandenkommt? Lassen Sie uns gemeinsam die Defizite beheben: Die Berufsdermatologie muss bereits in der dermatologischen Ausbildung stärker berücksichtigt werden. Alle in Kliniken und Praxen Tätigen sollten stets das Hautarztverfahren im Blick haben. Davon profitieren unsere Patientinnen und Patienten und die Kompetenz bleibt in der Dermatologie fest verankert.
Zur Person:
Prof. Dr. med. Elke Weisshaar ist Leiterin der Sektion Berufsdermatologie, Zentrum Hautklinik, Universitätsklinikum Heidelbergund stellvertretende Vorsitzende der AG für Berufs- und Umweltdermatologie
E-Mail: elke.weisshaar(at)med.uni-heidelberg.de