Schutz vor UV-Strahlung als globales Public-Health-Anliegen anerkannt WHA-Resolution zu Strahlung und Gesundheit
Ein Interview mit Prof. Dr. med. Swen Malte John
Auf der 79. Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf im Mai 2026 wurde eine Resolution zu Strahlung und Gesundheit verabschiedet. Darin geht es um ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung und die mit ihnen einhergehenden Gesundheitsrisiken. Im Interview erläutert Prof. Dr. med. Swen Malte John, welche Bereiche davon berührt werden, warum die Resolution insbesondere für die Dermatologie wichtig ist und welche Schritte für die Stärkung und Weiterentwicklung nationaler Strahlenschutzsysteme notwendig sind.
Frage: Was ist neu an der WHA-Resolution zu Strahlung und Gesundheit?
Antwort Prof. Swen Malte John (SMJ): Die Resolution ist ein Meilenstein, weil erstmals ein umfassender, global abgestimmter Ansatz zu ionisierender und nichtionisierender Strahlung gemeinsam beschlossen wurde. Diese beiden Bereiche wurden bislang eher getrennt behandelt.
Neu ist zudem der Fokus auf die Rolle der Gesundheitssysteme der Länder. Wir können Strahlenrisiken nicht als reines Umwelt- oder Technikthema sehen, sondern es geht um die öffentliche Gesundheit, also um Prävention, Versorgung und Notfälle.
Frage: In der Resolution wird die Tatsache anerkannt, dass natürliche Quellen wie beispielsweise UV-Strahlung und Radon maßgeblich zur weltweiten Krebslast beitragen. Der Zusammenhang ist ja bereits evident. Das radioaktive Gas Radon und seine Folgeprodukte erhöhen das Risiko für Lungenkrebs, UV-Strahlung das für Hautkrebs. Welche Bedeutung hat diese Anerkennung nicht-ionisierender Strahlung als Hautkrebsverursacher?
Antwort SMJ: Die Evidenz ist tatsächlich seit Jahren eindeutig. Dieser Anerkennung kommt jetzt eine politische Bedeutung zu. Wenn die WHA sagt, dass UV-Strahlung ein zentraler Risikofaktor für Hautkrebs ist, schafft sie die Grundlage dafür, dass auf der Ebene der Mitgliedsstaaten verbindliche Maßnahmen wie nationale Präventionsprogramme, Aufklärungskampagnen oder Monitoring notwendig sind.
Aber am wichtigsten ist: Nicht-ionisierende Strahlung wird damit in ihrer Bedeutsamkeit als Risikofaktor für die Gesundheit der Menschen weltweit der ionisierenden Strahlung angeglichen. Das ist vor allem für die Dermatologie relevant. Die Prävention von Hautkrebs wird dadurch stärker als globale gesundheitspolitische Aufgabe verankert.
Frage: Die Resolution fordert einen integrierten globalen Ansatz zur Förderung der gesundheitlichen Agenda im Bereich ionisierender und nichtionisierender Strahlung und Gesundheit. Welche Aufgaben und Pflichten ergeben sich daraus für die Mitgliedsstaaten? Wo sind beispielsweise in Deutschland die zu schließenden Lücken und welche Aktivitäten müssen ausgebaut werden?
Antwort SMJ: Zu den Aufgaben gehören Monitoring und Surveillance von Strahlenexposition, die Stärkung regulatorischer Systeme und Qualitätssicherung, die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal, die Integration in Notfallvorsorge und auch eine Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung.
In Deutschland gibt es bestehende Strukturen, die weiterentwickelt werden können/müssen. Handlungsbedarf sehe ich vor allem darin, UV-Präventionsstrategien (z. B. strukturell verankert in Schulen und in der Arbeitsmedizin) konsequent weiterzuentwickeln und das Thema UV-Prävention stärker in der öffentlichen Gesundheitsvorsorge zu verankern. Strahlenschutzthemen müssen zudem in der medizinischen Aus- und Weiterbildung einen breiteren Raum einnehmen.
Frage: Mit der Resolution verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, ihre nationalen Strahlenschutzsysteme zu stärken. Was heißt das konkret für Deutschland? Wer muss hier aktiv werden?
Antwort SMJ: Die Resolution richtet sich an das gesamte System eines jeden Mitgliedsstaates. Bundes- und Landesbehörden wie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium für Gesundheit sind ebenso in der Pflicht wie der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und wir als wissenschaftliche-medizinische Fachgesellschaft ebenso. Während es auf ministerieller Ebene um Regulierung, Monitoring und Programme geht und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Konzepte zu entwickeln hat, ist der ÖGD aufgefordert, Aufklärungs- und Präventionsstrategien umzusetzen. Als Fachgesellschaft können wir Leitlinien, die Datenbasis und natürlich viel Erfahrung beisteuern.
Das alles muss zusammengeführt und koordiniert werden, um eine Public-Health-Strategie für den UV-Schutz auf die Beine zu stellen. Hierzu gehören auch Verbesserungen im UV-Schutz von den 7,2 Millionen Beschäftigten, die im Freien arbeiten und die mit dem durch den Klimawandel in Deutschland immer weiter ansteigenden UV-Index als Hochrisikogruppe besonders betroffen sind. Die bisherige arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für diese Beschäftigten reicht als Maßnahme nicht aus. Gleichermaßen sollte das gesetzliche Hautkrebsscreening forciert werden. Hier kann ich mir eine gezielte Einladung bestimmter Altersgruppen vorstellen.
Wichtig wäre Aufklärung bereits in Kindergärten und Schulen, Einarbeitung in Curricula und Schaffung geeigneter nachhaltiger baulicher Maßnahmen, einschließlich Begrünungen. Ich bin gerade zurück von der Sitzung des WHO Advisory Committees on Optical Radiation, auf der wir über entsprechende Implementierungsstrategien beraten haben.
Frage: Welche Effekte wird die WHA-Resolution haben? Wie sieht der Zeitplan aus?
Antwort SMJ: Jede WHA-Resolution schafft den globalen Rahmen und erhöht den Druck auf nationale Regierungen, aktiv zu werden. So ist auch diese ein wichtiger Impuls zum Handeln. Erfreulich ist, dass die Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Regierung der Resolution ja explizit zugestimmt haben. Das sollte die Umsetzung hierzulande erleichtern.
Generelle Ziele sind stärkere nationale Programme zur Strahlenschutzprävention und bessere Qualitäts- und Sicherheitssysteme im Gesundheitswesen. Bis 2028 sollen erste Ergebnisse an die Weltgesundheitsversammlung zurückgespielt werden. Die Aufgabe der WHO ist es, die Umsetzung zu begleiten und Fortschritte zu evaluieren.
Frage: Eingebracht wurde die Resolution von einer Staaten-Gruppe, bei der Deutschland allerdings nicht dabei war. Welchen Anteil hat die deutsche Dermatologie dennoch an diesem Erfolg?
Antwort SMJ: Die deutsche Dermatologie ist auf internationaler Ebene gut vernetzt, das hat mit Forschungserfolgen, wegweisenden „good practice“-Modellen wie dem Hautnetz Deutschland und seinen Nationalen Versorgungskonferenzen, der Leitlinienarbeit, mit Präventionsprogrammen und mit einer Präsenz auf der internationalen Bühne zu tun. Für mich besteht der Erfolg aber vor allem darin, dass wir jetzt erreicht haben, dass der Schutz vor UV-Strahlung als globales Public-Health-Anliegen anerkannt ist. Erfreulich ist, dass die Weltgesundheitsversammlung mit dieser Resolution sinnvoll anknüpft an die „All Skin Diseases-Resolution (WHA 18.15)“ von 2025, mit der sie einer weltweit verbesserten Versorgung von Hautkranken (einschließlich einer forcierten Bekämpfung der Hautkrebspandemie) bereits oberste Priorität eingeräumt hat.
Vielen Dank für dieses Interview!
Zur Person:
Prof. Dr. med. Swen Malte John ist Wissenschaftlicher Koordinator des Instituts für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) Osnabrück, Direktor des Niedersächsischen Instituts für Berufsdermatologie (NIB), Leiter der Taskforce Occupational Skin Diseases der EADV und Mitglied des ILDS WHO Committee.
Weitere Infos auf der WHO-Webseite

