DDG-Zukunftspreis

Forschung, die Zukunft mitgestaltet.

Das Thema medizinische Versorgung ist eines der derzeit vieldiskutierten Themen in der Gesundheitspolitik, das auch die Dermatologie betrifft. Demografische Entwicklung, regionale Unterschiede in der Versorgungslandschaft, ungünstige Patientensteuerung, Praxen- und Krankenhausschließungen, Nachwuchsmangel – nur mit neuen Konzepten lassen sich diese vielfältigen Probleme lösen.

Der neue DDG-Zukunftspreis zeichnet translationale Projekte aus, die die Versorgung hautkranker Menschen innovativ, nachhaltig und messbar verbessern. Der Preis wird durch die Firma Almirall unterstützt und ist mit bis zu 100.000 Euro dotiert. Die Prämierung kann ein einzelnes herausragendes Projekt oder mehrere Projekte umfassen, die in besonderer Weise den Zielsetzungen des DDG-Zukunftspreises entsprechen. Die Verleihung erfolgt auf der DDG-Tagung vom 21.-24.04.2027 in Berlin.

Mögliche Themenfelder der Projekte

  • Digitalisierung in der Dermatologie (z. B. KI-basierte Diagnostik, digitale Patientenakten, smarte Monitoring-Tools, Apps zur Therapieunterstützung)
  • Nachhaltigkeit in der dermatologischen Versorgung (z. B. ressourcenschonende Praxisprozesse, nachhaltige Materialien, CO₂-arme Versorgungsketten)
  • Neue Therapiekonzepte und interdisziplinäre Ansätze (z. B. dermatologische Schnittstellen zu Rheumatologie, Onkologie, Psychodermatologie)
  • Patientenorientierung und Empowerment (z. B. Shared Decision Making, digitale Aufklärung, Selbstmanagement-Programme)
  • Prävention und Gesundheitsförderung (z. B. Hautkrebsvorsorge und -früherkennung, Schulungsprogramme, Public-Health-Strategien)
  • Resilienz und Krisenvorsorge im Versorgungssystem (z. B. Aufklärung zu klimabedingten Herausforderungen, Teamschulungen, Notfall- und Kontinuitätspläne)
  • Soziale Innovationen (z. B. barrierefreie Versorgung, Versorgung marginalisierter Gruppen, Zugangsverbesserung im ländlichen Raum)
  • Translationale Forschung mit Versorgungsbezug (z. B. Implementierung neuer diagnostischer Verfahren oder Therapien in die Routineversorgung)
  • Versorgungsforschung und Versorgungspfade (z. B. sektorenübergreifende Versorgung, integrierte Behandlungskonzepte, Teledermatologie, Patienten-Nachsorge)

Zielgruppe

Bewerben können sich Ärztinnen und Ärzte, die entweder bereits Fachärztin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten sind oder aber in Weiterbildung sind, universitäre und nicht-universitäre dermatologische Kliniken, dermatologische Praxen, Forschungsverbünde sowie Start-ups mit ihren Projekten, die innovative Versorgungsideen oder -projekte im Bereich der Dermatologie zum Thema haben.

Spezifikationen der einzureichenden Projekte

  • Es muss sich um ein inhaltlich und organisatorisch eigenständiges Projekt handeln, das nicht auf vorgelagerte oder ergänzende Maßnahmen angewiesen ist und die Versorgung hautkranker Menschen verbessern soll.
  • Die Laufzeit des Projektes darf maximal zwei Jahren betragen.
  • Nach Abschluss des Projektes soll eine unmittelbare Translation in die Versorgung möglich sein/vorgesehen sein. Eine nachhaltige Realisierung der Projektideen soll gesichert sein.
  • Das Projekt darf nicht bei einer anderen Stelle für eine Projektförderung angemeldet sein oder dort einen Antrag gestellt haben.
  • Klassische AMG- und MPG-Studien sowie andere Therapiestudien mit einem protokollierten Ansatz können nicht eingereicht werden. Die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten kann aber Gegenstand des Projektes sein.

Zweistufiges Bewerbungsverfahren

1. Einreichung einer Projektskizze (Stufe 1)

Bis zum 30. Juni 2026 können Projektskizzen eingereicht werden, die die Grundidee und Zielrichtung des Vorhabens beschreiben.

Die Skizze soll insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Zielsetzung und erwarteter Beitrag zur Verbesserung der dermatologischen Versorgung
  • Zielgruppen und beteiligte Partnerinnen und Partner
  • Kurzbeschreibung der Methodik und des geplanten Vorgehens
  • Zeitplan (max. Laufzeit zwei Jahre)
  • Übersicht der geplanten Kosten (Sach- und Personalkosten)
  • zentrale Ansprechperson(en)

Die Jury prüft die eingereichten Skizzen hinsichtlich Innovationsgrad, Relevanz und Machbarkeit.

Bis zum 30. September 2026 erfolgt die Benachrichtigung über die ausgewählten Projekte, die in die zweite Stufe eingeladen werden.

2. Einreichung eines Vollantrags (Stufe 2)

Bis zum 31. Dezember 2026 reichen die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber einen detaillierten Vollantrag ein. Dieser dient der konkreten Projektbewertung und soll ein umsetzungsreifes Konzept darstellen.

Der Vollantrag umfasst insbesondere:

  • detaillierte Projektbeschreibung mit klarer Problemdefinition und Lösungsansatz
  • Darstellung der methodischen Vorgehensweise, der Verantwortlichkeiten und Arbeitspakete
  • Darstellung des erwarteten Nutzens und der Übertragbarkeit auf die dermatologische Versorgung
  • Nachweis der Nachhaltigkeit und Verstetigung über die Förderphase hinaus
  • Budget- und Ressourcenplanung mit Begründung
  • Einbindung relevanter Stakeholder (z. B. Patientinnen und Patienten, Versorgungseinrichtungen, Kostenträger)

Zusätzlich erfolgt ein Pitch vor der Jury, bei dem die Antragstellenden ihr Projekt in einer Kurzpräsentation vorstellen und Rückfragen beantworten können. Dieser Pitch fließt in die finale Bewertung ein.

Mit freundlicher Unterstützung von: