
Anerkennung von ausländischen medizinischen Abschlüssen in Deutschland
Über 60 aus der Ukraine geflüchtete Dermatologinnen und Dermatologen haben sich seit Beginn des Krieges bei der DDG registriert und damit ihr Interesse an einer Hospitation an einer Hautklinik oder in einer Praxis bekundet. Solche Hospitationen können mit ein bisschen Aufwand sofort möglich gemacht werden und sie sind als „erster Kontakt“ mit der deutschen Dermatologie sehr sinnvoll. Wenn ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland praktizieren wollen, müssen sie jedoch einige Hürden nehmen. Das föderale System hierzulande macht es zudem nicht gerade leichter. Die Approbation wird bei einer der zuständigen Landes- oder Bezirksregierungen beantragt. Es gibt Voraussetzungen hinsichtlich der Deutschsprachkenntnisse, der einzureichenden Dokumente und auszufüllenden Formulare. Ein bis zwei Jahre kann der gesamte Prozess dauern. weiterlesen
Für „medizinische Neuankömmlinge“ stellen sich daher unzählige Fragen – zumal für viele noch die Sprachbarriere hinzukommt. Licht ins Dunkle konnte der Hamburger Dermatologe Aleksandr Sumenko bringen, der auf einer von ihm initiierten Infoveranstaltung am 4. Juni 2022 in Hamburg einen umfassenden Überblick zum Thema „Anerkennung von ausländischen medizinischen Abschlüssen in Deutschland“ gab. Und das selbstverständlich auf Russisch, bzw. Ukrainisch.
Eingeladen hatte Herr Sumenko, der familiäre Bindungen in die Ukraine hat, ukrainische Kolleginnen und Kollegen, die kriegsbedingt in Deutschland Zuflucht gesucht haben und hier nun gern in ihrem Beruf arbeiten möchten. An der vierstündigen Veranstaltung nahmen insgesamt 16 Personen teil, drei Dermatologen und 13 Dermatologinnen. Sie kommen ursprünglich aus Städten wie Kiew, Charkiw, Lviv oder Mariupol und leben jetzt in Städten in Niedersachsen, Schleswig-Hollstein, Bremen und NRW.
An oberster Stelle der Herausforderungen stehen die Sprachkenntnisse. „Die Deutschkenntnisse müssen schnell auf das notwendige Niveau gebracht werden, das ist mindestens B2, besser C1. Wichtig ist zudem, dass alle (übersetzten) Unterlagen möglichst rasch eingereicht werden“, betont Aleksandr Sumenko, der als Dermatologe am Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg tätig ist und eine Hautarztpraxis in der Nähe der Hansestadt hat.
Auf der Tagesordnung standen die Themen „Approbation vs. Berufserlaubnis“, „Ländersache und eine zentrale Stelle“, „Der Weg zur vollen Approbation“, Erlangung des Sprachniveaus, Kenntnisprüfung oder Gutachten, mögliche Kosten, Dauer des Verfahrens und Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist in allen Berufen herausfordernd, denn zunächst muss die Vergleichbarkeit von Aus- und Weiterbildung sowie Abschlüssen festgestellt werden. Die medizinische Weiterbildung unterscheidet sich in der Ukraine beispielsweise stark von den hier üblichen Vorgaben. In Deutschland weicht die Weiterbildung zum Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erheblich von der in der Ukraine ab, sowohl vom Inhalt als auch von den Zeiten her. „Noch vor Kurzem war es bereits nach 17 Monaten Weiterbildungszeit in der Ukraine möglich, die Spezialisierung zum Hautarzt abzuschließen. Die jüngsten Reformen in der ukrainischen Weiterbildungsordnung fügten nun auch dermatochirurgische Inhalte hinzu, sodass diese Weiterbildungszeit sich verlängert hat“, weiß Sumenko. Insgesamt sei das Fach nach den deutschen Regeln viel breiter aufgestellt als in der Ukraine.
Der Unterschied zwischen der Berufserlaubnis und der vollen Approbation wurde bis ins Detail besprochen, bei dem Thema Approbation gab es viele Rückfragen. Die meisten ukrainischen Hautärztinnen und Hautärzte möchten so schnell wie möglich wieder in ihrem Beruf arbeiten und wünschen sich einen raschen beruflichen Einstieg in Deutschland.
Auf die Frage, wie die ukrainischen Kolleginnen und Kollegen weiter unterstützt werden könnten, weist Sumenko noch einmal auf die DDG-Initiative „Hospitationen“ hin. Wichtig sei es für diejenigen, die längerfristig in Deutschland bleiben, dass sie Kontakte knüpfen und pflegen – zu anderen Dermatologinnen und Dermatologen und zu potenziellen Arbeitgebern. Auch das Einbeziehen in Fortbildungsveranstaltungen wie jüngst bei der FOBI ist dafür sehr geeignet. Ukrainische Dermatologinnen und Dermatologen konnten dort kostenfrei (vor Ort oder virtuell) teilnehmen.
Unterstützt wurde die Veranstaltung in Hamburg von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG).
Aleksandr Sumenko steht für Fragen und Anregungen gern zur Verfügung. E-Mail: AleksandrSumenko(at)bundeswehr.org
Wenn Sie sich für ukrainische Kolleginnen und Kollegen einsetzen wollen und ihnen beispielsweise eine Hospitation in ihrer Praxis oder an ihrer Klinik anbieten möchten, dann schauen Sie bitte auf unsere Städteliste. Ist Ihre Stadt/Region dabei? Wenn ja, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: ddg(at)derma.de