DDG und BVDD nehmen Stellung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist ein aktuelles Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Reform des Apothekenmarktes in Deutschland. Es wird derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat gemeinsam mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) ein Positionspapier zum geplanten ApoVWG aus Sicht der Dermatologie erarbeitet. Grundsätzlich unterstützen BVDD und DDG das Ziel, die flächendeckende Apothekenversorgung zu sichern und pharmazeutische Leistungen sinnvoll weiterzuentwickeln. Der Kabinettsentwurf des ApoVWG bietet Chancen. Die ärztliche Diagnostikhoheit und die Patientensicherheit müssen jedoch gewährleistet sein.
Die beiden dermatologischen Verbände warnen davor, Diagnostik- und Therapieentscheidungen ohne ärztliche Verantwortung zu treffen und fordern eine klare rechtliche Abgrenzung für jede Ausweitung pharmazeutischer Befugnisse.
Der Kabinettsentwurf sieht Erweiterungen pharmazeutischer Kompetenzen und Leistungen vor. Aus dermatologischer Sicht sind folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigen:
Es braucht eine klare Abgrenzung zur fachärztlichen Diagnostik und Therapieentscheidung, ein Verbot faktischer Substitution von ärztlicher Versorgung durch Apotheken, definierte Indikationslisten, Standardprotokolle und Qualitätsvorgaben und eine verbindliche Kommunikations- und Dokumentationspflicht gegenüber behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
- Es sollen keine Vergütungssysteme für Apotheken eingeführt werden, die Fehlanreize ermöglichen und dazu führen, dass Apotheken Leistungen erbringen, die eine ärztliche Diagnostik erfordern.
- Es darf keine Fragmentierung der Dokumentation geben, sonst drohen Doppelbehandlung, Interaktionsrisiken und Informationsverlust.
- Zudem muss die Versorgung immunsupprimierter bzw. immunmodulierter Patientinnen und Patienten gewährleistet sein, beispielsweise durch die strenge Überprüfung von Kühlketten- und Lieferqualitätsregeln bei Biologika.
Das gemeinsame Positionspapier von DDG und BVDD zum geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) finden Sie hier.
Siehe auch Pressemitteilung vom BVDD, 16.03.2026
Zum ApoVWG:
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung – insbesondere auch im ländlichen Raum – zu sichern und Apotheken als niedrigschwellige Gesundheitsdienstleister zu stärken. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken sollen verbessert werden, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise stellt eine wertvolle Ressource dar, die besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden soll, beispielsweise in der Prävention.
Die in dem Entwurf erarbeiteten „erweiterten Kompetenzen“ umfassen Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen (z. B. Tetanus, FSME) bei Erwachsenen, Präventionsberatungen und Schnelltests (z. B. auf Influenza) und unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei chronisch Kranken mit hinterlegtem Medikationsplan in der ePA oder bei definierten akuten, unkomplizierten Erkrankungen) eine Arzneimittelabgabe ohne Rezept, also ohne aktuelle ärztliche Verordnung.
Des Weiteren sieht der ApoVWG- Entwurf Änderung im strukturellen Bereich, mehr Flexibilität und Honoraranpassungen vor.
Zum Kabinettsentwurf des ApoVWG gab es am 04.03.2026 eine öffentliche Anhörung von Expertinnen und Experten im Gesundheitsausschuss. Voraussichtlich im April/Mai wird die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden.

