Positivlisten helfen Arbeitgebern und Beschäftigten
Noch immer kommt es insbesondere an Kliniken, an denen Schwangere aus den operierenden Fächern tätig sind, mit der Mitteilung der Schwangerschaft automatisch zu einem Beschäftigungsverbot. Und das, obwohl es ein im Mutterschutzgesetz (MuSchG) definiertes, genaues Prozedere und mittlerweile einige sogenannte Positivlisten beispielsweise von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC) gibt, die eine Weiterbeschäftigung möglich machen. DDG und DGDC fordern daher: Das Weiterarbeiten als schwangere Ärztin sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Dermatologie wird immer weiblicher. Der Anteil weiblicher Medizinstudierender und Ärztinnen steigt seit Jahren. Mit über 60% Dermatologinnen und 70% Weiterbildungsassistentinnen ist die Dermatologie hinsichtlich des Frauenanteils auf den „vorderen Plätzen“ in der Ärzteschaft. Damit rücken frauenspezifische Themen im Kontext von Beschäftigung und Arbeitsschutz noch mehr in den Fokus. Schwangere Frauen werden durch das 2018 novellierte MuSchG vor möglichen Gefahren und Gesundheitsschäden während der Schwangerschaft und der Stillzeit geschützt. Das betrifft den Schutz des Arbeitsplatzes (generelles Kündigungsverbot vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende des Mutterschutzes) und vor Einkommenseinbußen während der Beschäftigungsverbote durch finanzielle Leistungen.
Die Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen ist für Arbeitgeber eine intensiv zu prüfende Angelegenheit. Zum einem gibt es arbeitsrechtliche Anforderungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen. Zum anderen gibt es langfristige Vorteile für die Klinik, wenn sie schwangere Ärztinnen weiter beschäftigt. Auch in den Kliniken macht sich Fachkräftemangel bemerkbar. Die Mehrheit der Ärzteschaft ist weiblich, mit weiter steigender Tendenz.
Wenn schwangere Ärztinnen vollständig von der Arbeit ausgeschlossen werden, kann das zu Personalengpässen führen, was wiederum die Arbeitsverdichtung für das verbleibende Team erhöht. Engagierte und talentierte Mitarbeiterinnen gehen der Klinik langfristig verloren, es sei denn die Schwangerschaft wird nicht als Hindernis für die Karriere wahrgenommen und eine gut durchdachte Weiterbeschäftigung während Schwangerschaft und Stillzeit wird ermöglicht.
Lesen Sie dazu das Interview mit den Dermatologinnen Dr. med. Sonja Dengler und Dr. med. Katrin Kofler.
Zum Download der Broschüre: Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit.
Operieren während der Schwangerschaft 2024: Positivliste Dermatologie
DGDC-Positionspapier: Dermatochirurgische Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit
Zum Internationalen Frauentag
Seit mehr als 100 Jahren wird am 8. März der Internationaler Frauentag begangen. Weltweit demonstrieren Frauen an diesem Tag für Gleichberechtigung von Frauen. Dieses Thema ist auch in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) seit Jahren präsent und wird kontinuierlich in den Blick genommen, beispielsweise von der Arbeitsgemeinschaft Nachwuchs- und Karriereförderung.

