Fachgesellschaften unter dem Dach der AWMF fordern Korrekturen am Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft) unterstützt eine effiziente Gesundheitsversorgung und das Ausschöpfen von Kürzungspotential zur Beitragsstabilisierung der gesetzlich Versicherten. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind alle an der Gestaltung des Gesundheitswesen Beteiligten angehalten, Ausgaben zu kürzen. Dies muss mit Augenmaß geschehen. Die AWMF sieht beim Gesetzentwurf daher Korrekturbedarf und hat in einer Stellungnahme, die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschafft (DDG) mitgetragen wird, zu fünf Punkten Korrekturen angemahnt.

1) Die geplante Kürzung des Innovationsfonds am G-BA von 200 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro pro Jahr lehnt die AWMF entschieden ab.

2) Keine Ausweitung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes (§275c Absatz 2)

3) Obligates Zweitmeinungsverfahren nur mit Evaluation nach erster Einführung

4) Seitens der AWMF empfehlen wir dringend, weitere Empfehlungen der Finanzkommission umzusetzen, um eine Beitragsstabilisierung in der GKV zu erreichen. Insbesondere folgende Empfehlungen sehen wir im Hinblick auf gesundheitliche und finanzielle Effekte als zielführend: — Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen — Reformempfehlungen zur Prävention

5) Wir fordern die Bundesregierung zudem nachdrücklich auf, zusätzlich die folgende Empfehlung aufgrund der Verpflichtung des Bundes zur Finanzierung des Bürgergelds aus Steuermitteln umzusetzen. Diese sehen wir als gesamt-gesellschaftliche Aufgabe: — Reformempfehlung Nr. 62 zur Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV

Zur Stellungnahme:
https://www.awmf.org/aktuelles/awmf-aktuell/stellungnahme-der-awmf-zum-entwurf-eines-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetzes


Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist zudem Unterzeichner der Resolution Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung des Bündnisses Gesundheit

Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. 

Das Bündnis fordert eine bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen.

Zur Resolution:
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Resolution_Buendnis_Gesundheit_28.04.2026.pdf