„Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ – Konsensuspapier mit zahlreichen Positivlisten gibt Orientierung

Noch vor einigen Jahren kam es in vielen Fällen insbesondere an Kliniken, an denen Schwangere aus den operierenden Fächern tätig waren, mit der Mitteilung der Schwangerschaft automatisch zu einem Beschäftigungsverbot. Das novellierte MuSchG (2018) sollte genau das verhindern. Schwangeren Frauen soll die Möglichkeit gegeben werden, in ihrer Beschäftigung zu verbleiben, sofern sie das wollen. Noch immer wird durch Unsicherheit und Unwissenheit in vielen Kliniken im Falle einer Schwangerschaft ein pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Um schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmediziner, Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen, liegt jetzt ein Konsensuspapier zum Thema „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ vor. In der von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) herausgegebenen Broschüre werden grundlegende Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz erläutert und spezifische Empfehlungen zu klassischen Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase gegeben.

Dieses fachübergreifende Konsensuspapier ist ein Ergebnis der Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die bereits vor zehn Jahren das Thema angestoßen hat. Die Broschüre ist das Werk eines interdisziplinären Teams von Expertinnen, die verschiedene Aspekte beleuchtet haben: Hauptverantwortliche für das Erstellen der Positivlisten war Dr. Andrea Kreuder (Gynäkologie und Geburtshilfe), die zusammen mit den Autorinnen Dr. Maya Niethard (Orthopädie und Unfallchirurgie), Prof. Doreen Richardt (Herzchirurgie und Gefäßchirurgie) und PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser (Neurochirurgie) die klinische Seite für alle beteiligten Fachgesellschaften vertreten. Das arbeitsmedizinische Wissen brachte Prof. Sabine Wicker ein.

Am Zustandekommen der 50-seitigen Broschüre sind 14 chirurgische Fächer beteiligt: Dermatologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Ophthalmochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Urologie, Viszeralchirurgie.

Von besonderem Wert dürften die sogenannte Positivlisten sein, die Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwangere unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen unbedenklich operieren können. Auch die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist mit einer solchen Positivliste in der Broschüre vertreten.

Zum Download der Broschüre: Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit.
Operieren während der Schwangerschaft 2024: Positivliste Dermatologie
DGDC-Positionspapier: Dermatochirurgische Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit

Weiter Informationen: DGOU-Pressemitteilung