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Schuppenflechte und Neurodermitis: Bessere Versorgung für viele gesetzlich Versicherten ab 1. Januar 2022

Rund 45 Prozent der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten mit Schuppenflechte oder Neurodermitis profitieren von „DermaOne“

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben einen seit April 2019 geltenden Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und -Patienten erweitert, von dem nun auch Menschen mit der Indikation Neurodermitis profitieren.

Ab 1. Januar 2022 wird durch „DermaOne“ – so lautet der Name des erweiterten Vertrags – die leitliniengerechte Versorgung von Patientinnen- und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessert. Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patientinnen und Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.

Neben der Techniker Krankenkasse, die die Vertragsverhandlungen mit dem Berufsverband führte, sind zehn weitere Krankenkassen (BARMER, DAK, HEK, hkk, IKK classic, KKH, Novitas BKK, pronova BKK, R+V BKK und VIACTIV) involviert, die dem früheren Psoriasis-Vertrag bereits beigetreten waren. Diese gesetzlichen Kassen übernehmen jetzt auch den DermaOne-Vertrag. Damit erreicht das Angebot knapp 33 Millionen Menschen und damit rund 45 Prozent der gesetzlich Versicherten. Dem Vertrag können weitere Krankenkassen beitreten.

„DermaOne“ bringt auch den teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen Vorteile, da der bürokratische Aufwand verringert wird.

Zur Pressemitteilung des BVDD

Erstellt am
20.12.2021