A U F G A B E N & Z I E L E
Der DPB
- informiert die Erkrankten auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens über die chronische Erkrankung Psoriasis und ihre Begleiterkrankungen sowie über Behandlungsmöglichkeiten – auch unter Einschluss von unkonventionellen Therapieformen,
- verbessert und stärkt kontinuierlich die Gesundheitskompetenz der an Psoriasis Erkrankten und macht sie zu „Expertinnen und Experten im Umgang mit ihrer Psoriasis“,
- wirkt der gesellschaftlichen Stigmatisierung und der Selbststigmatisierung der Erkrankten entgegen,
- hilft den Erkrankten bei medizinischen und sozialrechtlichen Fragen und Problemen,
- engagiert sich im medizinischen und im politischen Diskurs für eine Verbesserung der Versorgungssituation der an Psoriasis Erkrankten und für eine stärkere Fokussierung auf die Ergebnisqualität ihrer Versorgung,
- fördert und unterstützt die Forschung, wenn und soweit sie geeignet erscheint, ein besseres Leben mit der Erkrankung Psoriasis zu ermöglichen,
- nutzt die medizinische Expertise seines interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beira-tes,
- kooperiert zur Verwirklichung seiner Ziele auf nationaler und internationaler Ebene mit Dachverbänden der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe,
- pflegt Kontakte zur Ärzteschaft, zu gesetzlichen Krankenkassen, zu Rehabilitations- und Hautkliniken, zu ambulanten Therapiezentren sowie zu Unternehmen, die im Gesundheitssektor in Deutschland tätig sind, und
- hat sich als Patienten-Selbsthilfeorganisation zu Transparenz und Unabhängigkeit (auch in finanzieller Hinsicht), insbesondere auch im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen, als zwingende Voraussetzung für sein Handeln selbst verpflichtet.
H A N D L U N G S F E L D E R
Patient-Arzt-Beziehung
- Begegnung von Arzt und Patient „auf Augenhöhe“
- Aushändigung eines für Patienten verständlichen Behandlungsnachweises (ggf. auch in elektronischer Form) über die erbrachten ärztlichen Leistungen unmittelbar im Anschluss an jeden Arztkontakt
- Für Patienten verständliche Beipackzettel und Informationen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- Erstattung der Kosten für telemedizinische Anwendungen und Smartphone-Apps o.ä. durch gesetzliche Krankenkassen,
- wenn ihr überwiegender Nutzen wissenschaftlich belegt ist,
- wenn ihr Einsatz nicht zu finanzieller und/oder sozialer Ausgrenzung führt,
- wenn sie nicht zu Kontrollzwecken eingesetzt werden und
- wenn ihre Nutzung nicht zur Bevorzugung oder Benachteiligung von Versicherten führt
Rehabilitation
- Einführung eines vereinfachten, für Patienten verständlichen und für alle Kostenträger einheitlich ausgestalteten Verfahrens für den Zugang zu allen rehabilitativen Leistungen
- Krankenversicherung
- Erhalt des paritätisch finanzierten Solidaritätsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Zugang zu allen, nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens anerkannten, versorgungsrelevanten Therapieverfahren
- Verbindliche Vorgabe einer an medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien orientierten Behandlung mit Pflicht zur Begründung bei Behandlungsabweichungen
- Erstattung der Kosten für nicht verordnungspflichtige Präparate zur Basispflege der Haut bei Psoriasis (Lotionen, Cremes, Salben etc.)
- Mehr Zeit für die „sprechende Medizin“
- Abschaffung aller gesetzlichen Verknüpfungen von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen mit Belastungsgrenzen, Zu- oder Aufzahlungen
- Keine Erbringung von Individuellen Gesundheitsleistungen ohne wissenschaftlichen Nutzenbeleg am selben Tag der Erbringung von Leistungen der Regelversorgung
- Keine Erbringung und/oder Bewerbung von Individuellen Gesundheitsleistungen, wenn diese Bestand-teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung sind
- Offenlegung aller Versorgungsverträge zur Regelversorgung von gesetzlichen Krankenkassen mit ver-tragsärztlichen Vereinigungen und einzelnen medizinischen Versorgungszentren sowie mit allen Arznei-, Hilfs- und Heilmittelanbietern gegenüber den Versicherten der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse
- Abschaffung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
- Pflege
- Sicherstellung einer leitliniengerechten Basis- und Behandlungspflege unter Einbeziehung etwaiger Begleiterkrankungen in der ambulanten und stationären Pflege von an Psoriasis erkrankten Pflegebedürftigen
Medizinische Ausbildung und Forschung
- Sicherstellung eines flächendeckend ausreichenden Angebotes an vertragsärztlich tätigen Medizinern mit dermatologischen und rheumatologischen Leistungen
- Stärkere zeitliche und inhaltliche Berücksichtigung des prüfungsrelevanten Pflichtfaches „Arzt-Patienten-Kommunikation“ in der dermatologischen und rheumatologischen Facharztausbildung
- Öffentlich-rechtliche Finanzierung von medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen- und Versorgungsstudien zur Erkrankung Psoriasis
- Rückerstattungspflicht durch Unternehmen bei aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Studien zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, wenn diese neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung werden
- Beibehaltung der Verpflichtung zur Anrufung und verbindlichen Berücksichtigung der Stellungnahmen von Ethikkommissionen bei allen klinischen Studien mit Menschen
- Wirtschaftliche Aspekte
- Beibehaltung des uneingeschränkten Werbeverbots für verordnungspflichtige Arzneimittel
- Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf verordnungspflichtige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Anpassung des steuerlichen Pauschbetrages für Menschen mit Behinderungen nach § 33b Einkommensteuergesetz an die aktuellen Lebenshaltungskosten
- Unterstützung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe
- Ausstattung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem einmaligen, aufschiebenden Vetorecht, in dessen Folge die Begründung für das Einlegen des Vetos und alle dem Plenum vorgelegten Beschlussunterlagen auf der Internetseite des G-BA bis zur abschließenden Beschlussfassung zu veröffentlichen sind
- Strukturelle und finanzielle Gleichstellung der Patientenvertretung in allen Gremien des Gesundheitswe-sens mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Politik und Gesellschaft
- Konsequente Umsetzung des Beschlusses der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Psoriasis (Re-solution A67/VR/9) in Deutschland, insbesondere auch durch Kampagnen und Aktionen, die der Stigma-tisierung von Menschen mit Psoriasis entgegenwirken und auf ihre spezifischen Problemlagen aufmerksam machen
Hamburg, Januar 2020
DEUTSCHER PSORIASIS BUND e.V.