Dermatologische Fachverbände, darunter die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Lasertherapie (DDL) nun Anforderungen für Nicht-Demratologen zum Erwerb der Fachkunde Lasertherapie definieren. Laseranwendungen wie beispielsweise das Entfernen von Tatoos haben ein hohes Risiko für schwere Verletzungen und sollen in Zukunft nur durch approbierte Ärztinnen und Ärzten mit einer entsprechenden Fachkunde nach NiSV erfolgen.
Beteiligte Fachverbände:
Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) (federführend), Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), Deutsche Dermatologische Akademie (DDA), Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC) und Deutsche Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin (DGLM)
Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen an der Haut des Menschen für Ärztinnen und Ärzte:
Empfehlung der dermatologischen und interdisziplinären Fachverbände