Berlin, 17.08.2020 – Sogenannte Durchgangsärzte, die für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig sind, erhalten für den erhöhten Hygieneaufwand während der Covid-19Pandemie eine Pauschale bei der ambulanten Behandlung von Unfallverletzten. Hautärzte, die Patienten mit einer berufsbedingten Hauterkrankung behandeln, müssen dagegen die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung selbst tragen. So sind die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert jetzt von der DGUV eine Anerkennung der zusätzlichen Kosten.